Nachfolgend eine knappe – und definitiv wohl auch nicht vollständige – Zusammenstellung der wichtigsten Punkte:
- Das allgemeine Abstandsgebot gilt nach wie vor. Das bedeutet,
- Kontakte sind auf ein absolutes Minimum zu beschränken.
Hier haben wir für den Trainings- und Sportbereich eine Ausnahmegenehmigung unter folgenden
Maßgaben:
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Ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern ist grundsätzlich immer einzuhalten.
Bei der Sportausübung kann dieser gem. Vorgaben der jeweiligen Sportfachverbände variieren:
- beim Wandern mindestens 2 Meter
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beim Klettersteiggehen mindestens 2 Meter
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Beim Radeln mindestens 5 Meter (bergauf)
mindestens 20 Meter (bergab und in der Ebene)
- Die Maskenpflicht ist grundsätzlich immer zu beachten, deren Einschränkung aber auch (z.B. beim Klettern).
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Hygienemaßnahmen einhalten und Desinfektionsmittel mitführen
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Die jeweils lokalen oder regionalen Vorgaben und Hygienekonzepte, beispielsweise
in Kletterhallen und Museen, sind zu beachten und umzusetzen.
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Die Aktivitäten müssen an der frischen Luft – also draußen – stattfinden.
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Keine Nutzung von Vereins-, Tagungs-, Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen –
das ist derzeit verboten!
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Gruppengröße inkl. Leiter ist auf maximal 5 Personen (4+1) beschränkt
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Eine aktuelle Teilnehmerliste zur eventuellen Nachverfolgung im Infektionsfall
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KEINE Teilnehmer mit Krankheitszeichen
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Klare räumliche Trennung zwischen den einzelnen Gruppen (zwei Leiter machen keine
Gruppengröße von 10 Personen)
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Die Aktivität muss kontaktfrei sein
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Keine Warteschlangen
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Das gilt selbstverständlich auch für die Anreise.
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Eine individuelle Anreise via PKW ist nur für Einzelpersonen oder Familien möglich.
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Für eine gemeinsame Anreise empfehlen sich öffentliche Verkehrsmittel.
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Eine gemeinsame Anreise via Fahrgemeinschaften ist nicht sinnvoll und zulässig.
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Für den Bergsport gelten die aktuellen des DAV-Bundesverbandes als verbindliche Vorgaben
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Keine Gemeinschaftsverpflegung, jeder muss selbst für seine Brotzeit sorgen.
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Selbstredend, da derzeit formal nicht möglich:
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Keine Fahrten ins Ausland (Grenzen geschlossen un/oder Reisewarnung bis 05. Juni)
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Keine Fahrten mit Übernachtung (derzeit in Bayern noch nicht erlaubt)
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Kein Biwakieren, campen zelten o.Ä.